Das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) benötigt jeder Schiffsführer der den Seefunk mit Sprech – Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Sportbooten nutzen möchte. Dieses Funkzeugniss ist international und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 15 Jahre
Auch diese Prüfung besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil.
Die theoretische Prüfung zum SRC besteht aus der Bearbeitung eines Fragebogens mit 30 Fragen. In 60 Minuten müssen die Fragen schriftlich beantwortet sein und ein Nachweis über englische Sprachkenntnisse muss erbracht werden.
Die Fragen umfassen folgende Bereiche:
Allgemeine Grundkenntnisse über den mobilen Seefunkdienst (Verkehrsarten, Funkstellen, Funkzeugnisse, Frequenzen für den Seefunkdienst, Abwicklung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr,Antennen, Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS), Öffentlicher Seefunkdienst)
Für den Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss der Bewerber eine Not-, Dringlichkeits oder Sicherheitsmeldung in englischer Sprache schriftlich aufnehmen und anschließend ins Deutsche übersetzen sowie umgekehrt einen deutschen Text, der auf den Seefunkdienst bezogen ist, ins Englische schriftlich übersetzen. Bei nicht ausreichenden Leistungen ist eine mündliche Prüfung abzulegen.
Für die Erledigung der Aufnahme des Textes und der Übersetzung sowie der mündlichen Prüfung stehen dem Bewerber jeweils max. 15 Minuten zur Verfügung.
In der praktischen Prüfung muss der Bewerber eingehende praktische Kenntnisse des GMDSS, der Betriebsverfahren und der Bedienung einer Seefunkstelle nachweisen. Hierzu gehören z. B. Bedienen einer UKW-Funkanlage, Aussenden eines Digitalen Selektivrufs (DSC), Verkehrsabwicklung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr in englischer Sprache, Funkverkehr mit Küstenfunkstellen in Englisch).
Aus diesen Bereichen hat der Bewerber vier Pflichtaufgaben erfolgreich zu erledigen, wobei ihm bei der Lösung ggf. ein „Zweiter Versuch“ gebilligt wird. Darüber hinaus muss der Bewerber aus einem Aufgabenkatalog „Sonstige Fertigkeiten“ höchstens drei Aufgaben lösen, von denen mindestens zwei mit ausreichend bewertet sein müssen.
Kosten
Kurs zum SRC, 8 Std Theorie, 4 Std Praxis, 190,00 €
zzgl. DSV-Prüfungsgebühr 76,20 €
Unsere Kurse zum Erlangen des Sprechfunkzeugnis SRC werden immer in der Wintersaison durchgeführt.
Die Theorieunterrichte für unsere Wochenendkurse beinhalten 2mal 4 Stunden und finden an den folgenden Terminen statt:
SRC 1 31.10. und 01.11.2009
SRC 2 28.11. und 29.11.2009
SRC 3 09.01. und 10.01.2010
SRC 4 06.02. und 07.02.2010
SRC 5 06.03. und 07.03.2010
SRC 6 10.04. und 11.04.2010
SRC 7 16.10. und 17.10.2010
SRC 8 20.11. und 21.11.2010
Die Praxisausbildung umfasst 4 Stunden am Gerät und diese sind individuell vereinbar.
Die Prüfungen sind immer Samstags und beginnen um 09.00 Uhr. Zugelassen wird nur, wer 3 Wochen vor der Prüfung seine Unterlagen eingereicht hat. Termine für die Prüfungen sind:
14.11.2009
13.12.2009
17.01.2010
27.02.2010
27.03.2010
24.04.2010
06.11.2010
04.12.2010